Nur Villen tritt ausschließlich als Vermittler von Einzelleistungen auf und ist kein Reiseveranstalter. Die angebotenen Mietobjekte werden grundsätzlich ohne jegliche touristische Leistungen vermittelt. Im Falle einer Buchung kommt der betreffende Mietvertrag ausschließlich zwischen Ihnen als Mieter und dem jeweiligen Leistungsträger (Eigentümer) oder dessen Beauftragten (Hausverwaltung) als Vermieter, vertreten durch Nur Villen als Vermittler, zustande. Mit Abschluss des Buchungsauftrages wird von Ihnen bestätigt, die nachfolgende AGB vollständig gelesen und somit auch akzeptiert zu haben.
Buchungen:
Ihr Buchungsauftrag kann schriftlich (per E-Mail), mündlich, telefonisch oder via Internet erfolgen. Mit Ihrem Buchungsauftrag auf der Grundlage unserer Internetpräsenz oder unseres schriftlichen Angebotes bieten Sie uns den Abschluss der Buchung verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder/Mieter auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder/Mieter mit einsteht. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zu unserer Annahme gebunden. Die eigentliche Buchung mit dem jeweiligen Leistungsträger/Vermieter wird erst durch unsere Bestätigung per E-Mail verbindlich, welche im Namen und Auftrag des jeweiligen Leistungsträger/Vermieter durch Nur Villen erfolgt.
Leistung:
Unsere Vertragspflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche gehört zur Pflicht des jeweiligen Leistungsträger/Vermieters. Alle Angaben über die vermittelten Leistungen beruhen auf den Angaben des Vermieters. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergeben sich aus der detaillierten Leistungsbeschreibung des Objektes auf der Internetseite. Soweit die Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen von Villacim.de, Regelungen bezüglich des Aufenthalts, sowie der Rechte und Pflichten von Mieter und Leistungsträger/Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch Nur Villen als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und sind Inhalt des mit diesem durch Vermittlung von Nur Villene zustande kommenden Vertrages.
Zahlung:
Bei Buchung eines Mietobjektes wird, soweit nicht anders vereinbart, nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung eine sofortige Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises 15 tage vor villen eintrirtt fällig. Die Zahlung kann per Banküberweisung, oder PayPal erfolgen.
Der Mieter trägt die kompletten Kosten der Überweisungen und diese erfolgt ausschließlich in Euro. Nach Eingang der Zahlung erhält der Mieter eine Bestätigung über die Zahlung und die restlichen Buchungsunterlagen mit Wegbeschreibung etc. per E-Mail.
Stornierung/Rücktritt:
Der Rücktritt vom Vertrag durch den Leistungsnehmer/Mieter muss per E-Mail erfolgen. Bei Stornierung/Rücktritt von der Buchung eines Mietobjektes werden fällig:
Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Anreise dem Vermieter keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die in der oben aufgeführten Pauschale ausgewiesenen Kosten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung.
Belegung:
Nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl darf das Mietobjekt grundsächlich belegt werden. Der Vermieter und auch der Vermittler ist im Falle einer Überbelegung oder ohne Anmeldung berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen. Gleichfalls ist es dem Mieter nicht gestattet, anderen Personen oder Dritten in PKW, Campingmobilen, Wohnwagen oder wohnhaft in anderen Feriendomizilen, die Benutzung des Mietobjekts und seiner Einrichtungen in Form der Nutzung von Wasser-, Strom-, Sanitäreinrichtungen, des Pools und sonstiger Einrichtungen zu gestatten, zu ermöglichen oder dieses zu dulden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Mehrkosten für Strom- oder Wasserversorgung und Reinigung. Grundsächlich ist das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen o. ä. auf dem Grundstück nicht erlaubt.
Haustiere/Rauchen:
Haustiere sind nicht erlaubt. In allen Villen ist das Rauchen innerhalb geschlossener Räumlichkeiten ausnahmslos verboten. Wenn die Regelung nicht beachtet wird, werden wir für die notwendige Reinigung den Mieter belasten
Anreise/Abreise:
Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag muss der Mieter das Haus bis spätestens 10:00 Uhr verlassen haben. Das Mietobjekt muss am Abreisetag besenrein und alles benutzte Geschirr gespült verlassen werden.
Ungeziefer/Insekten:
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Villen in Naturgebieten liegen. Natürlich vorkommende Insekten wie Ameisen, Fliegen, Spinnen, Skorpione u.ä. können in diesen Naturgebieten auftreten. Dagegen kann nichts getan werden. Sollte der Insektenbefall im Ferienhaus extrem sein, kontaktieren Sie Ihr zuständiges Ferienpartner-Büro vor Ort. Wir werden dann unser Bestes tun, um Ihnen zu helfen. Über Stiche oder Vergiftungen von solchen Tieren haftet Nur Villen keinesfalls.
Haftung:
Nur Villen übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Informationen (wie z.B. Lage, Kilometerabstände, Möbelstücke/-farbe usw.). Die Ferienhaus-Darstellungen werden nach Angaben der Eigentümer erstellt. Villacim.de übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die vor, während oder nach einer Mietobjektvermittlung entstehen können.
Mit der Nutzung von Nur Villen erklären Sie sich mit unseren Allgemeine Geschäftsbedingungen und unserer Datenschutzerklärung einverstanden.
Sicherheit für Ihre Kinder etc.:
Lassen Sie in keinem Moment Ihre Kinder ohne Aufsicht eines verantwortungsbewussten Erwachsenen (das gilt auch für gebrechliche oder geistig und/oder körperlich gehandicapte Menschen), vor allem in der Nähe von Balkon, Terrasse, Pool, Treppen, Küche (Herd) oder Grill etc. Es wird, weder vom Vermieter/Eigentümer oder dessen Vertreter (Hausverwaltung), noch von Villacim.de als Vermittler, keine Haftung für entstandenen Schaden übernommen.
Tresore:
Einige der Mietobjekte verfügen über Sicherheitstresore und diese Information finden Sie auf unserer Internetseite. Wir empfehlen die Benutzung des Tresors zur sicheren Aufbewahrung Ihrer Wertsachen. Die Tresorbenutzung ist gratis, wenn nicht anders ausgewiesen. Im Fall von Diebstahl kann weder Nur Villen noch die Hausverwaltung/Eigentümer keine Haftung für entstandenen Schaden übernehmen.
Schäden:
Der Mieter hat das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden dem Leistungsträger (Eigentümer) und/oder seinem Beauftragten (Hausverwaltung) unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden. Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer oder seinem Beauftragten (Hausverwaltung) und/oder auch während des Aufenthaltes auftretende Mängel unverzüglich zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann.
Reklamationen, die nach Ihrer Abreise eingehen, werden nicht mehr angenommen, denn die Hausverwaltung/Eigentümer als Leistungsträger/Vermieter muss, rechtlich vorgegeben, die Gelegenheit haben, bestehende Mängel zu beseitigen. Im Falle von technischen Problemen werden diese im kurzmöglichsten Zeitraum durch den technischen Dienst der Hausverwaltung/Eigentümer oder dafür beauftragte Personen (Handwerker) versucht umgehend zu beheben. An Wochenenden oder Feiertagen kann es zu Verzögerungen kommen, wenn Fachspezialisten beauftragt und/oder Ersatzteile bestellt werden müssen. Der Service wird schnellstmöglich durchgeführt. Für landesübliche und/oder saisonal bedingte Strom- und Wasserausfälle wird nicht gehaftet.
Die Waschmaschinen in den Mietobjekten eignen sich NICHT für die Reinigung von versandeten Strandtüchern. Dies übersteigt eindeutig die Funktionalität der ortsüblichen Haushaltswaschmaschinen. Für entsprechend anfallende Reparaturkosten ist der Mieter verantwortlich.
Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich während seines Aufenthaltes dem jeweiligen Leistungsträger (Eigentümer) oder dessen Beauftragten (Hausverwaltung) zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Minderungsansprüche insoweit nicht zu.
Bautätigkeiten/Lärmbelästigung:
Bautätigkeiten in der Nähe von Mietobjekten sind nicht anzeige- oder meldepflichtig und können somit von einen auf den anderen Tag aufgenommen werden. Im Falle von Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken muss die Haus-verwaltung/Eigentümer vom Mieter umgehend informiert werden
Einige Mietobjekte liegen in ländlicher Umgebung und/oder Wohnorten oder ähnlichem, wo auch dementsprechende „Geräusche des Lebens“ entstehen können, z. B. u. a. ein krähender Hahn, ein wieherndes Pferd oder Geräusche eines ortsansässigen Handwerks- oder landwirtschaftlichen Betriebes. Diese Geräusche mögen vielleicht für den einen oder anderen als „Lärm“ empfunden werden, sind aber Landes- bzw. ortsspezifisch und unterliegen nicht der Reklamationsmöglichkeit und schließen ausdrücklich eine finanzielle Ersatzleistung aus.
Höhere Gewalt:
Im Falle von Krieg, Terrorismus, Aufständen, Streiks, Natur- und Atomkatastrophen, Seuchen, Bränden, Unwetter, auf behördliche Anordnung und weiteren unvorhersehbaren außergewöhnlichen Begebenheiten, die als Höhere Gewalt eingestuft werden können, kann Villacim.de keine Ersatzzahlungen für Stornierungen oder Abänderungen Ihrer Buchung leisten.
Anreisehindernisse (z. B. Verspätungen oder Umleitungen), insbesondere bei Flügen, sowie sonstige Umstände, die nicht in unmittelbarem örtlichen oder sachlichen Bezug zum Mietobjekt entstehen oder in der eigenverantwortlichen Risikosphäre u. a. auch in der An- und Abreise des Mieters liegen, rechtfertigen keine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter.
Rücktritt durch den Vermieter:
Der Vermieter und/oder dessen örtlicher Vertreter (Hausverwaltung) können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Mieter die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn dieser sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Mietobjektes und dessen Inventars, übermäßiger Lärmerzeugung durch den Mieter, sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten dieser Bedingungen, z B. höherer Belegung, mutwilliger Zerstörung von Außenanlagen und Pool etc. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter grundsächlich den Anspruch auf den Gesamtpreis.
Hinweis zum Gerichtsstand:
Eventuelle Ansprüche des Mieters gegenüber dem Eigentümer/Vermieter oder dessen Vertreter (Hausverwaltung) als Leistungsträger die sich unmittelbar aus dem Mietvertrag ergeben, wird folgender Hinweis zur Information des Mieters erteilt: Laut Verordnung (EG) Nr. 44/2001, Art. 22, des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist für Klagen aus dem Mietvertrag die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Landes begründet, in dem das Mietobjekt liegt. Die Anwendbarkeit der vorgenannten Vorschrift und damit die Zuständigkeit bzw. Unzuständigkeit eines angerufenen Gerichts ist von diesem Gericht von Amts wegen zu prüfen. Ein Gericht in einem anderen Land als demjenigen, in dem das Mietobjekt liegt, ist demnach gegebenenfalls von Gesetz wegen aufgrund der vorgenannten Verordnung gehalten, eine Klage wegen internationaler Unzuständigkeit abzuweisen. Der Mieter kann, soweit Villacim.de in der Tätigkeit als Vermittler in Anspruch genommen wird, nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, als Gerichtsstand der Sitz von Nur Villen vereinbart.
Informationen zur Online-Streitbeilegung:
Es gibt eine EU-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. Im Zuge dessen hat die EU die sogenannte OS-Plattform online gestellt, an die sich Verbraucher bei Streitigkeiten mit einem Online-Händler wenden können. Online-Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung): Das Unternehmen Nur Villen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (salvatorische Klausel):
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.